Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren, Nutzungsentgelte und Umlagen.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, ihre Fälligkeit und die Höhe eventueller Umlagen (§§ 5.4 und 5.5. der Satzung).
Der Vorstand legt die Höhe der Gebühren und Nutzungsentgelte fest.
Beschlüsse über Änderungen gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Monat.
Beiträge
In der Beschlussfassung der Ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12.10.2023 mit Ergänzung vom 05. März 2024
Die Mitglieder haben folgende Jahresbeiträge zu zahlen:
Aktive Mitglieder
Passive Mitglieder
Aktive Mitglieder (Familienbeitrag je Person)
Jugendliche Mitglieder vor Vollendung des 18.Lebensjahres
Schüler, Studenten nach dem 18. Lebensjahr und Bezieher von Bürgergeld
Fördermitglieder
Ehrenmitglieder
96,00 €
150,00 €
70,00 €
35,00 €
48,00 €
96,00 €
beitragsfrei
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, für Mitglieder ohne oder nur mit einem geringen Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
Zahlungsweise und Fälligkeit
Die Zahlung der Beiträge erfolgt jährlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Bankeinzug erfolgt jeweils im Januar des Jahres. Kann ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Säumnis
Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung zwei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung.
Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Mahnung den Beitrag nicht, so gilt nach Ablauf eines Monats nach der zweiten Mahnung die Nichtzahlung als Austrittserklärung seitens des Mitgliedes. In der zweiten Mahnung wird auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen.
Bei Mahnungen werden zusätzlich 3,00 € je Mahnung erhoben.
Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften die gesetzlichen Vertreter.
Datenverarbeitung
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung, sowie die Erhebung von Nutzungsentgelten erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.